Reitbuch

Wiesenhof Hennef

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Wiesenhof Hennef

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den zwischen Wiesenhof, Angela Räder - im Nachfolgenden Betrieb genannt - und der/dem Reitschüler:in bzw. der/dem gesetzlichen Vertreter:in abgeschlossenen Vertrag über die Erteilung von Reitunterricht bzw. im Rahmen einer (betreuten) Reitbeteiligung.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

a) Reitunterricht

Der Reitunterricht kann im Rahmen eines Reitschulabos, sowie individuell vereinbart werden.

Im Reitschulabo erfolgt die Zuweisung der Stammplätze durch den Betrieb. Im Reitschulabo findet der Reitunterricht einmal pro Woche (mind. 46 Reitstunden im Jahr) statt. An gesetzlichen Feiertagen, sowie Rosenmontag, Ostersamstag, Heiligabend und Silvester findet kein Unterricht statt. Die Reitschule ist zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie eine Woche in den Sommerferien geschlossen. In den Schulferien können die Unterrichtszeiten geringfügig abweichen.

Der Reitunterricht wird als Gruppenunterricht erteilt, mit einer Gruppengröße von vier bis sechs Reiter:innen. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten, wobei die Reiter:innen vor dem Unterricht einen zeitlichen Spielraum von mind. 30 Minuten benötigen, um das Pferd zu putzen, satteln und trensen.

Die Ausbilder behalten sich vor, den Unterricht variabel zu gestalten, d.h. es können Theorieeinheiten, Bodenarbeit, Ausritte und Sitzschulung in den Unterrichtsplan integriert werden.

b) Reitbeteiligungen

Um engagierten Reiter:innen die Möglichkeit zu geben, sich auch ohne eigenes Pferd reiterlich weiter zu entwickeln, bieten wir betreute Reitbeteiligungen an unseren Schulpferden an.

Der Reitunterricht kann im Rahmen eines Reitschulabos sowie individuell vereinbart werden.

Im Reitschulabo erfolgt die Zuweisung der Stammplätze durch den Betrieb. Im Reitschulabo findet der Reitunterricht -je nach Vertrag- zwei bis vier Mal pro Woche statt. An gesetzlichen Feiertagen, sowie Rosenmontag, Ostersamstag, Heiligabend und Silvester findet kein Unterricht statt. Die Reitschule ist zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie eine Woche in den Sommerferien geschlossen. In den Schulferien können die Unterrichtszeiten geringfügig abweichen.

Die Reitbeteiligungen erhalten Reitunterricht mit einer Gruppengröße von zwei bis vier Reiter:innen. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten, wobei die Reiter:innen vor und nach dem Unterricht einen zeitlichen Spielraum von mind. 30 Minuten benötigen, um das Pferd zu putzen, satteln und trensen und anschließend zu versorgen.

Der Reitunterricht beinhaltet Dressur- und Springeinheiten, Geländeritte, Turnier- und Reitabzeichentraining, Theorie, Bodenarbeit und Sitzschulung.

Die Reitbeteiligungen verpflichten sich, mind. ein Mal pro Woche ein Schulpferd und dessen Ausrüstung zu pflegen, sowie beim Ausmisten, Fegen, Füttern, o.ä. mitzuhelfen.

Ab Reitabzeichen 5 (RA 5, FN) kann der Unterricht (auf Wunsch) auch reduziert werden, das Pferd kann an den Reittagen auch selbständig von den Reiter:innen bewegt werden.

3.) Auskunftspflicht

Die Reitschüler:innen bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind bitte vor dem Unterricht mitzuteilen.

4.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die Preise können ohne Vertragsänderung angepasst werden.

Das Reitschulabo ist bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.

Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.

5.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.

6.) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Anmeldung zu individuellen Reitstunden erfolgt ausschließlich über das Reitbuch. Diese können ebenfalls online bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Im Reitschulabo können Reitstunden, die 24 Stunden vorher abgesagt werden, innerhalb von zwei Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so werden die Reitstunden dennoch voll berechnet.

Die Absage sollte möglichst frühzeitig im Reitbuch erfolgen, damit der Platz für andere wieder frei ist.

Bei kurzfristiger Absage oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet.

Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind selbstverständlich möglich.

7.) Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitschulabos

Ein Reitschulabovertrag für Reitbeteiligungen beginnt mit der Zuweisung eines Stammplatzes durch den Betrieb und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen.

8.) Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung

Für die Reitbeteiligungen wird das Reiten ohne Aufsicht (auf dem Platz und im Gelände) ausdrücklich von Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter:innen erlaubt!

Wir weisen darauf hin, dass der Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Der Betrieb haftet nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Handys, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.